Bureau-Ordnung
zur Beachtung des Personals
Gottesfurcht, Sauberkeit und Pünktlichkeit sind die Voraussetzungen für
ein ordentliches Geschäft.
Das Personal braucht jetzt nur noch an Wochentagen zwischen 6 Uhr vormittags
und 6 Uhr nachmittags anwesend zu sein. Der Sonntag dient dem Kirchgang.
Jeden Morgen wird im Hauptgebäude das Gebet gesprochen.
Es wird von jedermann die Ableistung von Überstunden erwartet, wenn das
Geschäft sie begründet erscheinen läßt.
Der dienstälteste Angestellte ist für die Sauberkeit der Bureaus
verantwortlich. Alle Jungen und Junioren melden sich bei ihm 40 Minuten
vor dem Gebet und bleiben auch nach Arbeitsschluß zur Verfügung.
Einfache Kleidung ist Vorschrift. Das Personal darf sich nicht in
hellschimmernden Farben bewegen und nur ordentliche Strümpfe tragen.
Überschuhe und Mäntel dürfen im Bureau nicht getragen werden, da dem
Personal ein Ofen zur Verfügung steht. Ausgenommen sind bei schlechtem
Wetter Halstücher und Hüte. Ausserdem wird empfohlen, in Winterzeiten
täglich 4 Pfund Kohle pro Personalmitglied mitzubringen.
Während der Bureaustunden darf nicht gesprochen werden. Ein Angestellter,
der Zigarren raucht, Alkohol in irgendwelcher Form zu sich nimmt,
Billardsäle und politische Lokale aufsucht, gibt Anlaß, seine Ehre,
Gesinnung, Rechtschaffenheit und Redlichkeit anzuzweifeln.
Die Einnahme von Nahrung ist zwischen 11.30 Uhr und 12.00 Uhr erlaubt.
Jedoch darf die Arbeit dabei nicht eingestellt werden.
Der Kundschaft und Mitgliedern der Geschäftsführung nebst den
Angehörigen ist mit Ehrerbietung und Bescheidenheit zu begegnen.
Jedes Personalmitglied hat die Pflicht, für die Erhaltung seiner
Gesundheit Sorge zu tragen, im Krankheitsfalle wird die Lohnzahlung
eingestellt. Es wird daher dringend empfohlen, dass Jedermann von
seinem Lohn eine hübsche Summe für einen solchen Fall wie auch für
die alten Tage beiseitelegt, damit er bei Arbeitsunvermögen und bei
abnehmender Schaffenskraft nicht der Allgemeinheit zur Last fällt.
Zum Abschluß sei die Grosszügigkeit dieser neüen Bureau-Ordnung
betont. Zum Ausgleich wird eine wesentliche Steigerung der Arbeit erwartet.
(entnommem aus den Arbeitsbestimmungen und Betriebsordnungen von
Manufakturen, Comptoirs und Amtsstuben der Jahre 1863 bis 1872)
Tue Jun 30 15:57:55 MET DST 1998
by
Björn.